Merkblatt Trauung

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Merkblatt der evangelischen Kirchengemeinden Frauenaurach / Kriegenbrunn zur Vorbereitung der kirchlichen Trauung

1. Unterlagen

Wenn Sie einer anderen Gemeinde angehören, brauchen Sie die Genehmigung Ihrer Heimatgemeinde, dass Sie Ihre kirchliche Hochzeit bei uns begehen (zu Kirchendeutsch: Dimissoriale).

2. Konfessionsverschiedene Paare:

Für Sie gibt es verschiedene Möglichkeiten:

a) Wir führen eine rein evangelische Trauung im ökumenischen Geist durch. Wenn die andere Kirche diese anerkennen soll, müssen Sie in der Regel zeitig mit dem Pfarrer der anderen Kirche Kontakt aufnehmen. Die römisch-katholische Kirche gewährt dann üblicherweise den „Dispens von der Formpflicht“.

b) Wir machen eine ökumenische Trauung im Beisein von Pfarrer*innen beider Konfessionen. Auch hier ist die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Pfarrer der anderen Kirche nötig.

3. Trauung, wenn ein Partner keiner Kirche angehört

Sie ist dann möglich, wenn der nicht-christliche Partner damit nicht in Gewissenskonflikt gerät. Offiziell spricht man in dem Fall nicht von kirchlicher Trauung, sondern von einem „Gottesdienst anlässlich der Eheschließung“. Inhaltlich macht es aber keinen Unterschied. Zentral ist auch hier der Segen Gottes über der Ehe.

4. Vorbereitung der Trauung

Dazu führen die Brautleute mit dem Pfarrer / der Pfarrerin ein Traugespräch, bei dem unter anderem der Traugottesdienst besprochen wird. Im Vorfeld können Sie sich bereits einen Trauspruch aus der Bibel aussuchen, z.B. mit Hilfe des Trauspruchfinders www.trauspruch.de.

5. Musikalische Ausgestaltung der Trauung

In der Regel stellen wir eine Organistin / einen Organisten. Eine Trauung nur mit Orgel ist sehr schön. Wenn Sie wünschen, können auch andere musikalische Beiträge einbezogen werden oder die Trauung kann ohne Orgel gestaltet werden.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass Zusatzkosten anfallen, wenn die/der Organist/in mit anderen Musiker/innen vorher proben muss.

6. Blumenschmuck

Unsere Kirchen sind tagsüber geöffnet. Die Altarbereiche sind jedoch mit Alarmanlagen geschützt. Wenn Sie selbst oder Firmen die Kirchen schmücken möchten, treten Sie bitte mit uns in Kontakt, damit wir einen Termin vereinbaren, am besten frühzeitig mit unserem Mesnerehepaar Hanno und Hanne Dittrich (Tel. 09131 – 99 03 11).

7. Fotografieren und Filmen

Fotografieren und Filmen in der Kirche ist möglich. Bitte beachten Sie: Wenn jemand während des Traugottesdienstes im Kirchenraum hin- und herläuft oder die Handykamera nach oben hält, erhält er automatisch die Aufmerksamkeit der Anwesenden. Vor allem bei der Trauhandlung sollen aber Sie im Mittelpunkt stehen und nicht der Fotograf. Deshalb ist es ratsam, entweder mit einer Standkamera zu arbeiten oder eine Person zu bestimmen, die diskret Fotos macht.

8. Blumen und anderes streuen

In unseren Kirchen sind im Mittelgang Teppiche. Wenn Blütenblätter oder anderes eingetreten werden, bekommen wir das praktisch nicht mehr heraus. Wir bitten daher um Verständnis, dass in den Kirchen nichts gestreut werden darf. Vor dem Portal ist das Streuen von Blütenblättern oder anderem möglich. Denken Sie aber bitte an diejenigen, die nachher saubermachen müssen. Konfetti können eine Plage sein.

9. Gebühren

Für Mitglieder der Kirchengemeinde: 75 €

Für auswärtige Paare: 150 €
in der Heizperiode jeweils zuzügl. 50 €