Kirchenvorstand

Der „KV“ ist das organisatorisch und geistlich leitende Gremium jeder evangelischen Gemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde in allen Belangen. Er trägt die Verantwortung und trifft verbindliche Entscheidungen für alle Aufgaben und Aktivitäten, für rechtliche und geistliche Fragen im Leben der Gemeinde. 

Bei uns sind es gleich zwei, nämlich für die Gemeindeteile Frauenaurach (mit Schallershof und Neuses) und Kriegenbrunn (mit Hüttendorf). Die Mitglieder werden von allen Gemeindegliedern ab 16 Jahren (bzw. Konfirmierte ab 14) für sechs Jahre gewählt. Die Kirchenvorstände tagen gemeinsam, werden aber separat gewählt und stimmen bei Fragen, die nur eine Teilgemeinde betreffen, getrennt ab.

Die Zahl der zu wählenden Kirchenvorsteher/innen hängt von der Zahl der Gemeindeglieder ab; weitere Mitglieder werden nach der Wahl vom Kreis der Gewählten in das Gremium berufen. Die letzte KV-Wahl fand am 20. Oktober 2024 statt.

Gewählt und berufen wurden in den Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Frauenaurach

Gewählt und berufen wurden in den Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Kriegenbrunn

Die Aufgaben, der Wahlmodus, die Rechte und Pflichten der Kirchenvorstände sind in der Kirchenverfassung der Bayerischen Landeskirche  (http://www.bayern-evangelisch.de/www/ueber_uns/kirchenverfassung.php) sowie der Kirchengemeindeordnung (http://www.bayern-evangelisch.de/www/download/Kirchenvorstandswahlgesetz…) festgelegt, sie können im Detail dort nachgelesen werden.